Kriterien für Digitale Souveränität – aus messbar wird machbar
Die Verfügbarkeit digitaler Dienste und Technologien ist für die Öffentliche Verwaltung (ÖV) lebensnotwendig. Diese Verfügbarkeit kann durch äußere Faktoren, wie zum Beispiel politische Einwirkung oder technologische Abhängigkeiten, eingeschränkt werden. Es liegt in der Verantwortung der ÖV, für einen stabilen und sicheren Betrieb ihrer IT zu sorgen. Die Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ÖV) kann derzeit jedoch weder valide eingeschätzt noch verglichen oder gezielt gesteuert werden, denn es fehlen anerkannte Kriterien und ein systematisches Messmodell, das Digitale Souveränität objektiv bewertet.
Um die Digitale Souveränität der ÖV belastbar zu ermitteln und langfristig zu stärken, braucht es klar definierte Kriterien, anhand derer Souveränität gemessen wird: einen Souveränitätscheck. Einerseits geht es dabei um die (Un-)Abhängigkeit digitaler Dienste und Infrastruktur, andererseits um die Handlungsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen insgesamt, beispielsweise eine Verankerung von Souveränitätszielen auf strategischer Ebene.
Rückblick: Eine Konsultation mit messbarem Ergebnis
Das Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) hat daher im April 2026 einen Entwurf für einen Kriterienkatalog Digitale Souveränität vorgestellt und zu einer sechswöchigen Konsultation eingeladen. Rund 70 Stellungnahmen aus Unternehmen, Verbänden, Wissenschaft und Verwaltung wurden ausgewertet und in die Weiterentwicklung der Kriterien einbezogen.
Die Stellungnahmen zum ersten Entwurf des Kriterienkatalogs sind auf openCode öffentlich einsehbar.
Status quo: Kriterien für Digitale Souveränität 1.0
Auf dieser Grundlage wurden die Kriterien überarbeitet und um eine Tabelle mit konkreten Prüffragen, Antwortoptionen, erforderlichen Nachweisen und erreichten Souveränitätsstufen ergänzt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation und eine tabellarische Übersicht der überarbeiteten Kriterien als Version 1.0 stehen hier zur Verfügung:
Wie geht es weiter?
Mit dem Abschluss der Konsultation und der Anpassung der Kriterien ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einem praxisnahen Instrument zur Bewertung Digitaler Souveränität getan. Im nächsten Schritt geht es um die Erprobung der Kriterien und die schrittweise Entwicklung eines Souveränitätschecks:
- Gemeinsam mit interessierten Behörden werden die entwickelten Kriterien in den kommenden Monaten auf Praxistauglichkeit geprüft.
- Die Kriterien und Prüffragen, die aktuell nur tabellarisch vorliegen, werden als klickbarer „Souveränitätscheck“ bereitgestellt, der eine einfache Selbstbewertung der Verwaltung ermöglicht.
- Basierend auf dem Feedback der Erprobung – und abhängig von digitalpolitischen Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene – werden die Kriterien und der Souveränitätscheck angepasst und gegebenenfalls in einer neuen Version veröffentlicht.
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